Unfallarzt der Berufsgenossenschaft
Bei Arbeits- und Dienstunfällen sind die Berufsgenossenschaften verpflichtet, möglichst schnell eine fachärztliche Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten. Mit der berufsgenossenschaftlichen Zulassung zur Heilbehandlung gewährleisten wir diese besondere Form der Betreuung und Behandlung.